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Wie sieht die Zusammensetzung des Schulclusterbeirats aus?

Dem Schulclusterbeirat gehören an:

  1. Der Leiter oder die Leiterin des Schulclusters als Vorsitzender oder Vorsitzende,
  2. die Schulsprecherinnen und Schulsprecher der am Schulcluster beteiligten Schulen, je ein oder eine vom Schulforum oder
  3. vom Schulgemeinschaftsausschuss der am Schulcluster beteiligten Schulen aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer zu entsendender Vertreter oder zu entsendende Vertreterin,
  4. je ein oder eine vom Schulforum oder vom Schulgemeinschaftsausschuss der am Schulcluster beteiligten Schulen aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten zu entsendender Vertreter oder zu entsendende Vertreterin sowie
  5. mindestens drei und höchstens acht weitere Repräsentantinnen und Repräsentanten der regionalen Kooperationspartner der außerschulischen Jugendarbeit, des regionalen Vereinswesens (Kultur, Sport usw.), der regionalen Sozialarbeit, der regionalen Schulerhalter von am Schulcluster beteiligten Schulen, der regionalen industriellen und gewerblichen Strukturen und der regionalen Sozialpartner, die auf Vorschlag des Leiters oder der Leiterin des Schulclusters von den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten für die Dauer von jeweils zwei Schuljahren bestimmt werden.