4. Akteurinnen und Akteure
4.1. Qualitäts-Schulkoordinator/inn/en (Q-SK)
In einem Schulcluster gibt es eine/n gemeinsame/n Q-SK. (Für Misch-Cluster wird das voraussichtlich auch gelten, die Regelung wurde allerdings noch nicht vorgenommen.)
Kleinschulen können sich zu einem Verbund zusammenschließen. Wenn dieser Verbund mindestens vier Klassen umfasst, kann ein/e gemeinsame/r Q-SK eingesetzt werden.
Im neuen Dienstrecht gilt die Tätigkeit als zusätzliche Aufgabe ohne Stundenabgeltung oder Belohnung in der 23. und 24. Wochenstunde gemäß § 40a Abs. 3 VBG. Im alten Dienstrecht gibt es ein Abgeltungsschema mit Werteinheiten für Bundeslehrer/innen bzw. einer Belohnung für Landeslehrer/innen. (Die Abgeltung ist unverändert gegenüber SQA/QIBB, die Abwicklung erfolgt jetzt jedoch über die Bildungsdirektionen.) Hier finden Sie zur Nachlese den Erlass zur Übermittlung der valorisierten Belohnungsbeträge für Qualitäts-Schulkoordinator/innen (Q-SK) für das Schuljahr 2021/22).
4.2. Qualitäts-Regionalkoordinator/inn/en (Q-RK)
Der/Die Q-RK unterstützt den/die Q-SK. Eine direkte Kontaktnahme seitens der Schulleitung ist nicht vorgesehen. (Ausnahme: Kleinschulen, die keine/n Q-SK haben.)
Von der/dem zuständigen SQM.