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Welche Rolle hat der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)?

Bei den bisherigen 15 Mitbestimmungsbereichen der Schulpartner im Schulgemeinschaftsausschuss gibt es vier inhaltliche Änderungen:

  1. Bei der Festlegung der schulautonomen Tage und der Öffnungszeiten der Schule ist der/die Schulleiter/in ebenfalls stimmberechtigt. Bisher waren nur die Vertreter/innen der Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen stimmberechtigt.
  2. Die Festlegung der Klassen- und Gruppengrößen erfolgt jetzt durch die Schulleitung, die ihre Planung allerdings dem SGA zur Kenntnis bringen muss. Findet die Planung keine Zustimmung der Schulpartner/innen und kann keine Einigung erzielt werden, so hat der SGA das Recht, den Sachverhalt der Bildungsdirektion zur Prüfung vorzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest zwei Drittel des SGA das Überprüfungsersuchen unterstützen.
  3. Die Reihungskriterien für die Aufnahmeverfahren von Schüler/innen werden nun von der Schulleitung festgelegt und nicht mehr wie bisher von Lehrer/innen-, Eltern- und Schülervertreter/innen beschlossen. In der GTS kann der SGA festlegen, dass am Freitag nur bis 14 Uhr Lernzeit eingeplant werden darf (Schulleitung hat Stimmrecht; ein weiterer solcher Tag ist optional durch den Schulerhalter im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich).
  4. Einige Beschlüsse, die bisher mit Zweidrittelmehrheit gefasst worden sind, kommen jetzt mit einfacher Mehrheit zustande. Dies betrifft im Konkreten die Hausordnung, die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen und die Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen. Darüber hinaus kann der SGA kann jeweils eine/n Elternvertreter/in und eine/n Schülervertreter/in in die Kommission, die für die Begutachtung neuer Schulleitungen zuständig ist, entsenden. Dabei kommt beiden eine beratende Stimme zu.