Zum Hauptinhalt springen

Welche Kompetenzen hat ein Schulclusterbeirat?

Dem Schulclusterbeirat kommt grundsätzlich nur Beratungskompetenz zu, die Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse können ihm jedoch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Diese Übertragung erfolgt durch Beschluss des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses am jeweiligen Standort. Dabei muss keine einheitliche Übertragung erfolgen. Es ist auch möglich, dass nur einzelne Schulforen oder Schulgemeinschaftsausschüsse eines Schulclusters dem Schulclusterbeirat Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen. Trotz Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Schulclusterbeirat bleiben das jeweilige Schulforum bzw. der jeweilige Schulgemeinschaftsausschuss bestehen. Die Übertragung hat auch keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Schulclusterbeirates.