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Welche Entscheidungsrechte „wandern“ von den Schulpartnern hin zur Schulleitung?

Die Festlegung der Klassen- und Gruppengröße (Eröffnungs- und Teilungszahlen) erfolgt in Zukunft grundsätzlich durch die Schulleitung, die ihre Planung den Schulpartnern zur Kenntnis bringen muss. Findet die Planung keine Zustimmung der Schulpartner und kann keine Einigung erzielt werden, so hat das Schulforum/SGA das Recht, den Sachverhalt der Bildungsdirektion zur Prüfung vorzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest ⅔ des Schulforums/SGA das Überprüfungsersuchen unterstützen.

Die Entscheidungsrechte bei den schulautonomen Schulzeitregelungen (unterrichtsfreier Samstag, Öffnungszeit bzw. Unterrichtsbeginn) werden in Zukunft bei der Schulleitung liegen. Auch die Entscheidungsrechte bei der Festlegung der schulautonomen Reihungskriterien bei der Aufnahme an der AHS (betrifft nur SGA) wandern zur Schulleitung.