Welche Entscheidungen werden ab September 2018 mit einfacher Mehrheit und nicht mehr mit 2/3 Mehrheit beschlossen (Schulgemeinschaftsausschuss)?
- Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- Kooperation mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen
- Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1 SchUG