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Was „gewinnen“ Schulpartner durch die gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Bildungsreform?

Bei der Ausgestaltung der Schulpartnerschaft im Rahmen der Bildungsreform werden folgende Prinzipien verfolgt:

  • Stärkung der wichtigen Brückenfunktion der Schulpartner an der Nahtstelle zwischen Schulen und lokaler bzw. regionaler Umwelt
  • Neuausrichtung des Zusammenwirkens zwischen Schulleitung und Schulpartner im Rahmen der erweiterten schulautonomen Gestaltungsfreiräume
  • Verankerung der Schulpartnerschaft in Zusammenhang mit der Etablierung neuer Organisationsmodelle (Schulcluster)
  • Schaffung klarer, übersichtlicher Regelungen für alle Beteiligten auf allen Ebenen der Schulpartnerschaft (Klasse, Schule, Region, Land)

Von den bisher bestehenden Mitbestimmungsrechten der Schulpartner bleibt die überwiegende Mehrzahl unverändert. Jene Beschlüsse, die bisher nur mit 2/3-Mehrheit gefasst werden konnten, kommen zukünftig mit einfacher Mehrheit zustande.
In einigen Bereichen findet eine Ausweitung der Mitsprachemöglichkeit der Schulpartner statt:

  • Festlegung der Elternsprechtage im Schulforum
  • ElternvertreterInnen erhalten beratende Stimme in Auswahlkommission für Schulleiter/innen