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In welchen Bereichen werden Entscheidungsbefugnisse des Schulgemeinschaftsausschusses erweitert?

In zwei Bereichen werden die Entscheidungsbefugnisse des SGA (jeweils mit Stimmrecht der Schulleitung) erweitert. Das betrifft:

  • An ganztägigen Schulformen die Festlegung, dass am Freitag nur bis 14 Uhr Lernzeit eingeplant werden darf. Für einen anderen Tag als den Freitag kann eine solche Festlegung durch den Schulerhalter im Einvernehmen mit der Schulleitung getroffen werden.
  • Die Vorverlegung des Unterrichtsbeginns auf vor 7 Uhr bzw. die Verschiebung des Unterrichtsendes auf nach 19 Uhr (nur BMHS).
  • Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung erfolgt außerdem nunmehr durch den SGA ohne Mitsprache der Schulbehörde.