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Wie kommen Beschlussfassungen des Schulclusterbeirats zustande?

Bei der Beschlussfassung des Schulclusterbeirats ist zu beachten, dass der Leiter/die Leiterin des Schulclusters keine beschließende Stimme hat. Jedem übrigen Mitglied kommt je eine beschließende Stimme zu. In Angelegenheiten, die einer Entscheidung bedürfen, entscheidet bei Stimmengleichheit die Clusterleitung.

Anwesenheitserfordernis:

  • mindestens zwei Drittel der Mitglieder mit beschließender Stimme und
  • mindestens je ein Mitglied der im Schulclusterbeirat vertretenen Gruppen

Mehrheitserfordernis:

  • unbedingte Mehrheit (= mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen)

Sofern eine Entscheidung notwendig ist, entscheidet bei Stimmengleichheit die Schulclusterleitung. In Beratungsangelegenheiten ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Wird das Anwesenheitserfordernis nicht erfüllt, kann kein Beschluss gefasst werden. In Angelegenheiten, die entschieden werden müssen, muss die Schulclusterleitung den Schulclusterbeirat zu einer weiteren Sitzung mit erneuter Abstimmung einberufen. In dieser gelten dann vereinfachte Beschlusserfordernisse.