Der Clusterleitung kommen alle Aufgaben der bisherigen Schulleitungen zu. Die pädagogische und administrative Unterstützung des Leiters oder der Leiterin des Clusters erfolgt durch neu geschaffene Bereichsleitungen (Ansprechpartner/innen am Standort, Übernahme bestimmter Managementaufgaben) und, falls solche bestellt werden, durch Administratoren und Administratorinnen sowie durch Verwaltungspersonal.
Bereichsleitungen werden nicht ausgeschrieben, sondern direkt durch die Clusterleitung bestimmt. Im Detail hat der von der Schulclusterleitung zu erstellende Organisationsplan darzulegen, wie mit den zur Verfügung stehenden Lehr- und Verwaltungspersonalressourcen der Betrieb des Schulclusters sichergestellt wird.