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Wer ist verantwortlich für die Errichtung von Clustern?

Die Errichtung von Clustern erfolgt durch die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes, wobei die Freiwilligkeit und aktive Beteiligung der Betroffenen im Vordergrund steht. Schulcluster können jedenfalls gebildet werden, wenn dazu ein Anstoß von der Bildungsdirektion, einem Schulerhalter, dem Leiter oder der Leiterin einer der in Betracht kommenden Schulen oder dem Zentralausschuss erfolgt, sofern:

  • die Schulkonferenzen jeder der in Betracht kommenden Schulen nach Beratung mit den jeweiligen Schulforen der Schulclusterbildung zustimmen,
  • die Schulerhalter zustimmen und
  • ein Clusterplan vorliegt, der die Schulclusterbildung pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig erscheinen lässt, und der als Grundlage für den zukünftigen Organisationsplan dient.