Cluster können im Bereich der Pflichtschulen (Volksschule, NMS, Polytechnische Schule, Sonderschule, Berufsschule) oder im Bereich der Bundesschulen (AHS, BMHS) eingerichtet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit Mischcluster aus Pflichtschule(n) und Bundesschule(n) zu bilden. Privatschulen sind von der Clusterbildung ausgeschlossen. Sie können sich nicht bei einem Cluster anschließen.