Der Schulclusterbeirat muss zwei Sitzungen führen, die von dem/der Leiter/in des Schulclusters einzuberufen sind. Die erste Sitzung:
- muss der/die Leiter/in des Schulclusters innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung der Lehrer-, Schüler und Elternvertreter einberufen.
Weitere Sitzungen muss der/die Leiter/in des Schulclusters einberufen, wenn
- zwei Drittel der Mitglieder des Schulclusterbeirates dies verlangen oder
- wenn eine Entscheidung erforderlich ist oder eine Beratung zweckmäßig erscheint.