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Können Mischcluster zwischen Pflicht- und Bundesschulen gebildet werden?

Ja, Mischcluster können gebildet werden, wenn dazu ein Anstoß von der Bildungsdirektion, den Schulerhaltern, dem Leiter oder der Leiterin einer der in Betracht kommenden Schulen oder des Zentralausschusses erfolgt, sofern:

  • die Schulkonferenzen jeder der in Betracht kommenden Schulen nach Beratung mit den jeweiligen Schulforen/SGA der Schulclusterbildung zustimmen,
  • die Schulerhalter zustimmen und
  • ein Clusterplan vorliegt, der die Schulclusterbildung pädagogisch und organisatorisch sinnvoll erscheinen lässt und der als Grundlage für den zukünftigen Organisationsplan dient.