Ja, Mischcluster können gebildet werden, wenn dazu ein Anstoß von der Bildungsdirektion, den Schulerhaltern, dem Leiter oder der Leiterin einer der in Betracht kommenden Schulen oder des Zentralausschusses erfolgt, sofern:
- die Schulkonferenzen jeder der in Betracht kommenden Schulen nach Beratung mit den jeweiligen Schulforen/SGA der Schulclusterbildung zustimmen,
- die Schulerhalter zustimmen und
- ein Clusterplan vorliegt, der die Schulclusterbildung pädagogisch und organisatorisch sinnvoll erscheinen lässt und der als Grundlage für den zukünftigen Organisationsplan dient.