Eine Clusterbildung ist dann anzustreben, wenn ein Schulcluster pädagogisch sinnvoller und wirtschaftlicher geführt werden kann als die Einzelschulen. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn:
- die beteiligten Schulen weniger als fünf Kilometer voneinander entfernt liegen,
- zumindest eine Schule von weniger als 200 Schülerinnen/Schülern besucht wird und
- die Zahl der Schüler/innen an zumindest einer Schule rückläufig ist.
Die Zahl der Schüler/innen muss dabei nicht kontinuierlich oder gleichmäßig sinken, es muss lediglich eine abnehmende Tendenz erkennbar sein. Neben den Schüler/innenzahlen der vergangenen Jahre ist dabei auch die Prognose für deren künftige Entwicklung zu berücksichtigen. Auch wenn die eben genannten Rahmenbedingungen nicht vorliegen, kann ein Schulcluster gebildet werden.