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Ab wann ist eine Clusterbildung im Bundesschulbereich sinnvoll?

Eine Clusterbildung ist dann anzustreben, wenn ein Schulcluster pädagogisch sinnvoller und wirtschaftlicher geführt werden kann als die Einzelschulen. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn:

  • die beteiligten Schulen weniger als fünf Kilometer voneinander entfernt liegen,
  • zumindest eine Schule von weniger als 200 Schülerinnen/Schülern besucht wird und
  • die Zahl der Schüler/innen an zumindest einer Schule rückläufig ist.

Die Zahl der Schüler/innen muss dabei nicht kontinuierlich oder gleichmäßig sinken, es muss lediglich eine abnehmende Tendenz erkennbar sein. Neben den Schüler/innenzahlen der vergangenen Jahre ist dabei auch die Prognose für deren künftige Entwicklung zu berücksichtigen. Auch wenn die eben genannten Rahmenbedingungen nicht vorliegen, kann ein Schulcluster gebildet werden.