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Wen betrifft Schulautonomie?

Das Autonomiepaket betrifft die Schule als Ganzes. Die Ermöglichungen in der Unterrichtsorganisation (wie der flexibilisierten Unterrichtseinheit) und der individualisierten Unterrichtsentwicklung (wie dem Einsatz individualisierter Unterrichtsformen) wenden sich in der Gestaltung vor allem an Lehrkräfte. Der Bereich der Personalauswahl und -entwicklung (wie dem Einsatz von professionellen Personalauswahlverfahren) betrifft vordergründig die Schulleitungen. Der Bereich der Organisationsentwicklung, der zum Beispiel nutzenstiftende Kooperationen oder die Entwicklung eines Schulkonzepts umfassen kann, betrifft alle an der Schule Mitwirkenden sowie auch das Umfeld der Schule. Letztendlich profitiert die Schule als Ganzes mit ihren Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und der Leitung sowie sonstige Mitwirkende von den Ermöglichungen.