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Wo sind Informationen zum konkreten Gestaltungsspielraum bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen zu finden?

Der autonome Gestaltungsspielraum ist in den einzelnen Lehrplänen genau festgeschrieben. Die Regelungen dazu finden sich üblicherweise im Abschnitt »Schulautonome Lehrplanbestimmungen« und in eigenen Stundentafeln für schulautonome Lehrplanbestimmungen. Die Stundentafel ist eine Übersicht, die Auskunft darüber gibt, wie viele Unterrichtsstunden ein Gegenstand in einer bestimmten Schulart unterrichtet wird. Sie enthält Angaben über die Zahl der

  • Wochenstunden pro Gegenstand und Schulstufe,
  • Wochenstunden pro Gegenstand insgesamt,
  • Wochenstunden aller Gegenstände pro Schulstufe,
  • Wochenstunden aller Gegenstände über alle Schulstufen.

In berufsbildenden mittleren und höheren Schulen werden die autonomen Gestaltungsmöglichkeiten in der Regel ohne eigene Stundentafel im jeweiligen Lehrplan konkretisiert.

Im Berufsschulbereich ist anstelle der schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorgesehen, dass die Bildungsdirektionen zusätzliche Lehrplanbestimmungen erlassen können.

Im allgemein bildenden Schulwesen stellt eine zweite Stundentafel den Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen dar, in welcher die Stundenverteilung nicht fix geregelt wird, sondern lediglich Ober- und Untergrenzen der einzelnen Gegenstände vorgegeben werden, innerhalb derer die jeweilige Schule die Anzahl der Wochenstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen selbst festsetzen kann. Das Gesamtstundenausmaß muss insgesamt unverändert bleiben.