Schulautonome Lehrplanbestimmungen setzen Beschlüsse des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) voraus. Ein solcher Beschluss kommt entsprechend den Bestimmungen der §§ 63a und 64 SchUG (Klassen- und Schulforum sowie Schulgemeinschaftsausschuss) zustande.