Die Auswahl der Fortbildungsinhalte erfolgt lokal nach dem tatsächlichen Bedarf in der Schule und trägt dadurch zu deren Entwicklung bei. Die Schulaufsicht wird zu einem strategischen Partner für die Planung und Umsetzung der Personal- und Schulentwicklung durch die Schulleitung. Die Schulleitung hat somit das Recht, Fortbildungsveranstaltungen für bestimmte Lehrpersonen festzulegen.