Die Dienstbehörde bzw. die Personalstelle übermittelt die den Erfordernissen entsprechenden Bewerbungen der jeweiligen Schulleitung, an deren Schule die Stelle ausgeschrieben war. Bei einer Vielzahl von für eine ausgeschriebene Planstelle abgegebenen Bewerbungen darf die zuständige Dienstbehörde – nach Abstimmung mit der Schulleitung – eine Vorauswahl unter den Bewerbungen treffen.