Die Entscheidungskompetenz, welcher Lehrer/welche Lehrerin aufgenommen wird, wandert an die Schule bzw. die Schulleitung. Alle administrativen Aspekte der Aufnahme (Prüfung der Formalerfordernisse, Dienstvertrag, Bezug, etc.) verbleiben bei der zuständigen Behörde. Grundvoraussetzung und Verantwortung der Behörde ist und bleibt es außerdem, dafür zu sorgen, dass jede offene Stelle besetzt wird. Aus diesem Grund muss der Behörde stets die Letzt-Entscheidung über eine Stellenbesetzung zukommen.