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Welche Änderungen bzw. neue Aufgaben kommen bei der Personalauswahl auf Schulleitungen nun zu?

Die Neuerungen die das Bildungsreformgesetz 2017 in der Auswahl der Lehrkräfte mit sich bringt ist, dass der Schulleitung konkret definierte und in allen Bundesländern und über alle Schularten hinweg einheitliche Aufgaben, Berechtigungen und Verantwortungen in der Auswahl von Lehrkräften für den eigenen Standort zukommen.

Das bedeutet, die Schulleitung ist mit folgenden neuen Aufgaben konfrontiert:

  • Bedarfsklärung: Welche Qualifikationen brauche ich an meiner Schule?
  • Auswahl der Lehrkräfte: Welche Bewerber/in erfüllt diese Qualifikation am besten?
  • Prüfen & Einarbeiten: Wie wird die neue Lehrkraft wirksam?