Was ändert sich zwischen Schulleitung und Behörde bei der Auswahl der Lehrkräfte?
Die Auswahl der Lehrkräfte ist bisher in den verschiedenen Schularten sehr unterschiedlich verlaufen. Die Bandbreite reicht von hoher Mitbestimmung durch die Schulleitung bis zur Vorgabe durch die Schulbehörde. Durch die Gesetzesänderung (BDG § 203h, LDG § 4b, LVG § 4) erhält die Schulleitung nun auch offiziell im Rahmen eines klar definierten Ablaufs die Möglichkeit, sich am Auswahlprozess für Lehrkräfte aktiv zu beteiligen. Sie lernt die Bewerberinnen und Bewerber für ausgeschriebene Stellen vorab kennen. Sie kann sich im Rahmen von strukturierten Bewerbungsgesprächen ein genaues Bild über deren jeweiligen fachlichen Kernkompetenzen und darüber hinausgehende Stärken und Interessen zur ausgeschriebenen Stelle machen. Sie kann entscheiden, ob die Bewerberin/der Bewerber mit ihren/seinen Kompetenzen zum Schulprofil passt.