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Muss die Schulleitung eine Versetzung oder Dienstzuteilung einer Lehrkraft seitens der Behörde bzw. Personalstelle hinnehmen?

Will die Dienstbehörde oder Personalstelle eine Versetzung oder Dienstzuteilung einer Lehrperson vornehmen, kann sich die Schulleitung nun unter Angabe von Gründen gegen diese Zuweisung der Behörde aussprechen. Wird die Zuweisung trotzdem vorgenommen, so hat die Behörde dies gegenüber der Schulleitung zu begründen.