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Was ändert sich für Berufsschulen bei Kustodiaten und Nebenleistungen?

Auch bei den Berufsschulen entfällt die bisher namentliche Festlegung der mit einer Vergütung vorgesehenen Kustodiate. Die Neuregelung sieht zwei Kustodiatsgrößen vor, nämlich Kustodiate im Umfang der Einrechnung von einer halben oder einer ganzen Wochenstunde einer 23-stündigen Unterrichtsverpflichtung. Die Leiterin oder der Leiter einer Berufsschule darf im Rahmen der von der Bildungsdirektion zugeteilten Ressourcen Kustodiate autonom an einzelne Lehrpersonen übertragen.