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Was ändert sich für berufsbildende mittlere und höhere Schulen sowie allgemeinbildende höhere Schulen bei Kustodiaten und Nebenleistungen?

Die Art und Anzahl der in den Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechtes vorgesehenen Kustodiate und Nebenleistungen entspricht ihren Bezeichnungen und Inhalten nach teilweise nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Daher kann nunmehr die Schulleitung die inhaltliche Festlegung der zu vergebenden Kustodiate bzw. besondere Nebenleistungen vornehmen. Ausgenommen davon sind nur die Nebenleistungen »Sicherheitstechniker/in«, »Studienkoordinator/in« und »Bildungsberater/in«. Bei diesen richtet sich das Ausmaß der den Schulen zur Verfügung stehenden Ressourcen nach den bisher geltenden Bestimmungen. Durch diese Systemänderung soll keine Minderung der insgesamt zur Verfügung stehenden Ressourcen erfolgen.