Worauf muss die Schulleitung beim Abgehen von der 50-Minuten-Einheit und der Erstellung der Stundenpläne achten?
Bei der Stundenplanerstellung hat die Schulleitung dafür Sorge zu tragen, dass die Erfüllung der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtszeit (in Form von Wochenstunden) für alle Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsgegenständen zumindest bis zum Ende jedes Unterrichtsjahres sichergestellt sein muss. Das bedeutet, dass es nachvollziehbar bleiben muss, dass in Summe so viele Unterrichtsminuten im Stundenplan geplant bzw. vorgesehen waren, dass deren Addition und Division durch 50 die Zahl der für das betreffende Jahr bzw. die betreffende Schulstufe in der Stundentafel des Lehrplans vorgesehenen Unterrichtseinheiten à 50 Minuten ergibt. Legt die Schulleitung von der 50-Minuten-Unterrichtsstunde abweichende Unterrichtseinheiten fest, darf dadurch die Zahl der Unterrichtseinheiten (im Vergleich zur Zahl der [50-minütigen] lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstunden) in einem wöchentlichen Betrachtungszeitraum nicht erhöht werden. Stundenblockungen, die über die Unterrichtswoche hinausgehen, sind von dieser Einschränkung jedoch nicht umfasst.
Die Schulleitung (Schulclusterleitung) hat im Rahmen der Organisation (Einteilung und personelle Entscheidung) darauf zu achten, dass die Lehrpersonen gleichmäßig zu Supplierungen eingeteilt werden. Dies ist auch eine Maßnahme zur Verstärkung von Kompetenz und Autonomie der Schulen.