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Was ist unter Stundenblockung zu verstehen und was ist dabei zu beachten?

Unter Blockung ist das Zusammenfassen einzelner Unterrichtseinheiten desselben Pflichtgegenstandes in einem bestimmten Rhythmus (= Regelmäßigkeit), der über die einzelne Unterrichtswoche hinausgeht, zu verstehen. So kann beispielsweise ein im Lehrplan mit einer Wochenstunde vorgesehener Unterrichtsgegenstand vierzehntäglich als »Doppelstunde« zusammengefasst (geblockt) geführt werden. Das Zusammenfassen von Unterrichtsstunden innerhalb einer Woche (z. B. 2-Wochenstunden-Fach wird jede Woche als eine Unterrichtseinheit [»Doppelstunde«] à 100 Minuten geführt) stellt dagegen keine Blockung dar, da es an der wochenübergreifenden Komponente fehlt. Blockungen dürfen nicht zu einem Stundenentfall anderer, von der Blockung nicht betroffener Fächer führen. Vielmehr ist in diesen Fällen ein Ausgleich sicherzustellen und der entfallene Unterricht mittelfristig, jedenfalls aber bis zum Ende des Unterrichtsjahres, einzubringen. Da »geblockte« Unterrichtseinheiten selbst entfallen können (z. B. wegen Schulveranstaltungen, schulautonomen Tagen), ist bei Blockungen darauf zu achten, dass sie möglichst regelmäßig über das Unterrichtsjahr erfolgen.