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Was ist unter der Öffnung der 50-Minuten-Einheit zu verstehen?

Die bisher starren Bedingungen, wonach eine Unterrichtsstunde 50 Minuten zu dauern hat, wurden im Rahmen der Schulautonomie geöffnet. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Einheit aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen ist möglich. Die Unterrichtsstunde in der Dauer von 50 Minuten kann durch den Schulleiter für einzelne oder alle Unterrichtsgegenstände an einzelnen oder allen Unterrichtstagen unter Beachtung der lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstundenzahl in den einzelnen Unterrichtsgegenständen auch als Unterrichtseinheit mit weniger oder mit mehr als 50 Minuten festgelegt werden. Dadurch können je nach gewähltem Unterrichtssetting unterschiedlich lange Unterrichtseinheiten organisiert werden. Es könnte etwa eine halbe Stunde freies Arbeiten organisiert werden und danach eine längere Einheit im Rahmen einer Projektarbeit starten. Als Berechnungsgröße für die Personalbewirtschaftung und die Ressourcenzuteilung wird die 50-Minuten-Stunde jedoch nach wie vor herangezogen.

Die Original-Gesetzestexte finden Sie unter:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009575