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Was ist beim Abgehen von der 50-Minuten Stunde zu beachten?

An öffentlichen Bundesschulen hat die Schulleitung zu beachten, dass die Zahl der Unterrichtsstunden (50-Minuten Stunden) je Schultag in der 5. bis 8. Schulstufe höchstens acht (400 Min.), in den höheren Schulstufen höchstens zehn (500 Min.) betragen darf. Pausen zwischen den Unterrichtsstunden sind nicht zu berücksichtigen, jedoch sind die Regelungen zu Beginn und Ende eines Schultages zu beachten.

An öffentlichen Pflichtschulen ist bei der Verteilung der Zahl der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Wochentage neben der im Lehrplan vorgesehenen Wochenstundenzahl und den örtlichen Gegebenheiten ebenfalls die Belastbarkeit der Schüler/innen zu berücksichtigen.

An Berufsschulen dürfen an einem Tag grundsätzlich nicht mehr als neun (450 Min.) Unterrichtsstunden in Pflichtgegenständen stattfinden. Wird Religion als Pflichtgegenstand unterrichtet, darf an den betreffenden Tagen zehn Stunden (500 Min.) in Pflichtgegenständen unterrichtet werden.