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Ist es im Rahmen der Schulautonomie möglich für eine BMS einzelne Stunden von Pflichtgegenständen zu reduzieren und einen neuen schulautonomen Pflichtgegenstand zu erstellen?

Im Rahmen der Schulautonomie kann durch die Flexibilisierung der Unterrichtseinheiten zum Beispiel ein Drei-Stundenfach mit zweimal 45 Minuten am Vormittag , und einmal 60 Minuten am Nachmittag in der Woche geführt werden. Es können jedoch nicht jeweils 5 oder 10 Minuten in einem Fach eingespart werden und daraus ein neuer Gegenstand lukriert werden. Die Regelungen im Schulrecht sind so gestaltet, dass sich die „Zahl der Dienstantritte der Lehrpersonen“ nicht erhöht. Es müssen alle Lehrpersonen die lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtseinheiten halten.

Eine Schaffung von Pflichtgegenständen, die im Lehrplan nicht vorgesehen sind, kann über die schulautonomen Lehrplanbestimmungen erfolgen. In berufsbildenden mittleren und höheren Schulen werden die autonomen Gestaltungsmöglichkeiten in der Regel ohne eigene Stundentafel im jeweiligen Lehrplan konkretisiert. Werden schulautonom z. B. neue Unterrichtsgegenstände geschaffen, Gegenstände inhaltlich erweitert, Lehrinhalte von einem Gegenstand in einen anderen (z. B. Übung bestimmter Rechnungsarten im Geografie Unterricht) oder von einer Schulstufe in eine andere verlagert, so besteht eine Verpflichtung, schulautonome Lehrplanbestimmungen auszuarbeiten und zu beschließen. Diese sind der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.