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Wer entscheidet was bei der Flexibilisierung der Öffnungszeiten?

Der Unterricht darf in Österreich in der Regel nicht vor 8.00 Uhr beginnen. Eine Vorverlegung des Unterrichtsbeginnes auf frühestens 7.00 Uhr durch das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss war allerdings schon bisher möglich. Hierfür müssen, wie auch schon zuvor, Gründe wie die Rücksicht auf SchülerInnen die mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule erreichen oder Gründe, die durch die Stundenplangestaltung nicht beseitigt werden können, vorliegen.

Bei der Beschlussfassung in den Gremien (Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss) hat der Schulleiter oder die Schulleiterin allerdings nun ein Stimmrecht.

An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kann der Schulgemeinschaftsausschuss außerdem festlegen, dass im Hinblick auf pädagogische Erfordernisse (z.B. praktischer Unterricht, Projekte, Projektunterricht) an allen oder einzelnen Schultagen der Unterricht vor 7.00 Uhr beginnt und nach 19.00 Uhr endet. Bei der Beschlussfassung hat der Schulleiter ebenfalls Stimmrecht.

Soll der Unterricht nicht vor 8.00 Uhr beginnen, legt dies wie bisher allein der Schulleiter oder die Schulleiterin fest.

Die Original-Gesetzestexte finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009575