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Was hat sich durch die Schulautonomie an den Öffnungszeiten der Schule geändert?

Der Unterricht darf in Österreich in der Regel nicht vor 8.00 Uhr beginnen. Eine Vorverlegung des Unterrichtsbeginnes auf frühestens 7.00 Uhr durch das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss war – unter bestimmten Voraussetzungen – allerdings schon bisher möglich.

Neu ist: Bei der Beschlussfassung in den Gremien (Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss) hat der Schulleiter oder die Schulleiterin nun ein Stimmrecht.

An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kann der Schulgemeinschaftsausschuss seit September 2018 außerdem festlegen, dass im Hinblick auf pädagogische Erfordernisse (z.B. praktischer Unterricht, Projekte, Projektunterricht) an allen oder einzelnen Schultagen der Unterricht vor 7.00 Uhr beginnt und nach 19.00 Uhr endet. Bei der Beschlussfassung hat die Schulleitung ebenfalls Stimmrecht.

Am Samstag darf der Unterricht längstens bis 12.45 Uhr dauern.

Soll der Unterricht nicht vor 8.00 Uhr beginnen, legt dies wie bisher allein der Schulleiter oder die Schulleiterin fest.

Eine wesentliche Änderung im Rahmen des Bildungsreformgesetzes in Zusammenhang mit flexiblen Öffnungszeiten: Die Schulleitung hat die Möglichkeit, vor Beginn und nach dem Ende des Unterrichts eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern in der Schule durch geeignete Personen einzusetzen.

Die Original-Gesetzestexte finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009575