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Unter welchen Voraussetzungen kann die 50-Minuten Stunde geöffnet werden?

Die Bildungsreform macht eine Verkürzung oder Verlängerung der Unterrichtseinheit aus pädagogischen Gründen möglich. Das heißt, ab dem Schuljahr 2018/19 kann die 50-Minuten-Einheit flexibel angepasst werden, sofern die Schulleitung dies beschließt. Für eine entsprechende Öffnung der 50-Minuten Stunde bedarf es außerdem der Zustimmung des Dienststellenausschusses (s. § 9 Abs. 2 lit. b PVG).