Zur Sicherung der durchschnittlichen Betreuungsverhältnisse (Verhältnis Lehrer/innen zu Schüler/innen) wurde im Verfassungsrang festgehalten, dass keine Zustimmung zum Lehrer/innen-Stellenplan erfolgt, sofern eine zu hohe Landesdurchschnittszahl der Schüler/innen je Klasse (je nach Schultyp eben ᴓ25) vorliegt.