Welche Mitspracherechte bestehen für Schulpartner bei der Festlegung der Klassen- und Gruppengrößen?
Die Planung und Festlegung der Klassen- und Gruppengrößen erfolgt durch die Schulleitung (bis sechs Wochen vor Ende des dem betreffenden Schuljahr vorangehenden Unterrichtsjahres), die ihre Planung den schulpartnerschaftlichen Gremien zur Kenntnis bringt. Findet die Ressourcenplanung keine Zustimmung der SchulpartnerInnen und kann keine Einigung erzielt werden, so hat der SGA/das Schulforum das Recht, den Sachverhalt bis spätestens vier Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres der Bildungsdirektion zur Prüfung vorzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest zwei Drittel des SGA bzw. Schulforums das Überprüfungsersuchen unterstützen.
Die Bildungsdirektion hat im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Zentralausschuss oder den jeweils zuständigen Zentralausschüssen für LandeslehrerInnen bzw. dem jeweils zuständigen Fachausschuss oder den zuständigen Fachausschüssen für BundeslehrerInnen bis zum Ende des genannten Unterrichtsjahres zu entscheiden. Die Entscheidung ist der Schulleitung bekannt zu geben sowie dem Schulforum/SGA zur Kenntnis zu bringen.