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Kann das Fach Bewegung und Sport geschlechterübergreifend erteilt werden?

Wenn der Unterricht im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport bei Trennung nach Geschlechtern wegen zu geringer Schüler/innenzahl nicht erteilt werden könnte, kann die Schulleitung die koedukative Führung dieses Unterrichts festlegen. Eine Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde ist nicht mehr erforderlich. Wenn mehrere Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht gleichzeitig erteilen und es inhaltlich zweckmäßig ist (z. B. Schwimmen), ist eine koedukative Führung ebenfalls möglich.