Dass, Eröffnungs- und Teilungszahlen nicht mehr zentral vorgegeben, sondern in die Schulautonomie übertragen werden, bedeutet nicht, dass es die Klasse für Schüler/innen als sozialen Bezugsrahmen nicht mehr geben wird. Sie bleibt natürlich bestehen.
Die Schule, besser gesagt die Schulleitung, kann autonom festlegen, welche Fächer in welcher Art der Gruppenbildung durchgeführt werden. Die Gruppenbildung kann auch die zweitweise Bildung von (klassenübergreifenden) Arbeitsgruppen für projektorientierte Unterrichtsphasen beinhalten.