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Welche Größe haben die Bildungsregionen?

Die geographische Abgrenzung der Bildungsregion ist so vorzunehmen, dass die Ziele und Aufgaben der Bildungsregion bestmöglich wahrgenommen und synergetische Effekte in der Region genützt werden können:

Ein breites Spektrum aller Schularten soll in der Bildungsregion gewährleistet werden, um auch die Übergänge zwischen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II optimieren zu können. Möglichst viele Schulformen der Sekundarstufe II (z.B. GRG, BORG, HAK/HAS, HLW/WFS, HTL/TFS) sollen in der Bildungsregion vertreten sein.

Bestehende außerschulische regionale Steuerungsplattformen (Regionalmanagements) sollten – sofern von der Größe geeignet – möglichst deckungsgleich mit den Grenzen der Bildungsregion sein, um eine einfache Abstimmung mit Akteuren in der regionalen Entwicklung abseits des Bildungssystems gewährleisten zu können.

Die Bildungsregion soll sich an bestehenden Bezirksgrenzen (d.h. je nach Größe ergeben ein oder mehrere Bezirke eine Bildungsregion) orientieren, weil dadurch eine effiziente Schnittstelle zu weiteren behördlichen und sozialen Einrichtungen geschaffen wird.

Die Anzahl der Bildungsregionen in den Bundesländern wird daher abhängig von der Anzahl der Schüler/innen und topographischen Gegebenheiten in der Regel zwischen 2 und 5 Regionen liegen. Wenn in einem Bundesland die Anzahl der Schüler/innen 40.100 unterschreitet, kann auch nur eine Bildungsregion vorgesehen werden (bspw. im Burgenland). Die Schulaufsicht hat ihre Aufgaben jedenfalls schulartenübergreifend wahrzunehmen (siehe Rahmenrichtlinien für die Geschäftseinteilung in den Bildungsdirektionen). Sie sollte jedenfalls nicht mehr als 7 Regionen pro Bundesland betragen (Beispiel: Bildungsregionen der Schulaufsicht in Niederösterreich:6, Vorarlberg: 2). Die Bildungsregionen sind durch den/die Bildungsdirektor/in als Außenstelle der Bildungsdirektion einheitlich einzurichten.