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Was sind die Aufgabenbereiche einer Bildungsdirektion?

Die Bildungsdirektionen als neue Bund-Länder-Behörden wurden mit 1.1.2019 eingerichtet und ersetzen seit diesem Zeitpunkt die Landesschulräte beziehungsweise den Stadtschulrat für Wien sowie die „Schulabteilungen“ in den Landesregierungen. Die Bildungsdirektion ist die erste so genannte „Mischbehörde“. Als solche vollzieht sie sämtliche in der Bundesverfassung festgelegten Schulangelegenheiten und ist für die gesamte Personalverwaltung aller Lehrer/innen verantwortlich.

In der Bildungsdirektion werden u.a. folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen:

  1. Der pädagogische Dienst steuert mit den regionalen Schulaufsichtsteams das Qualitätsmanagement, koordiniert das regionale Bildungsangebot und stellt pädagogische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
  2. Der Präsidialbereich steuert die Bediensteten in allen Regionen und erbringt schulärztliche und psychosoziale Unterstützungsleistungen für Schulen, Schüler/innen, Lehrkräfte und Eltern.

Alle Aufgabenbereiche weisen inhaltliche Schnittstellen zueinander auf. Daher bedarf es einer engen Abstimmung zwischen diesen Aufgabenbereichen und einem einvernehmlichen Vorgehen. Um diese Abstimmung effizient zu gestalten, ist die räumliche Segmentierung dieser Aufgaben in den Abteilungen jeweils nach denselben Grenzen zu ziehen, d.h. die durch den/die Bildungsdirektor/in definierten Bildungsregionen gelten einheitlich für alle Aufgabenbereiche.