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Was sind die Aufgaben der Schulaufsicht in den Bildungsregionen?

  1. darauf zu achten, dass adäquate regionale Bildungsangebote vorhanden und diese Angebote optimal aufeinander abgestimmt sind, um dadurch allen Schüler/innen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Familiensprache, ihrer Begabung oder auch einer Beeinträchtigung bzw. Behinderung durchgängige Bildungswege zu ermöglichen, die sowohl zu höherem Bildungsniveau als auch einer Verringerung von Bildungsbenachteiligungen führen.
  2. die pädagogische Qualität über den einzelnen Schulstandort bzw. Schulcluster hinaus zu verbessern, indem die Zusammenarbeit aller Schulen bzw. Schulcluster einer Region so gefördert wird, dass strukturelle, organisatorische und pädagogische Potenziale identifiziert und genutzt werden.
  3. die Übergänge zwischen elementarpädagogischen Einrichtungen, Schulstufen und Schularten evidenzbasiert zu analysieren und fließend zu gestalten. Das schließt auch die Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ein.
  4. die Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalem Umfeld – anderen Bildungs- und Beratungseinrichtungen, dem Arbeitsmarktservice, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Initiativen der Zivilgesellschaft, etc. – so zu gestalten, dass das Potenzial von Interessen, Begabungen und Talenten, aber auch Unterstützungs- und Förderbedarfe von Schüler/innen institutionenübergreifend bestmöglich erkannt und strukturierte sowie flexible regionale Angebote entwickelt werden können.
  5. den Bedarf zur Entwicklungsbegleitung von Schulen und Professionalisierung von Pädagogen und Pädagoginnen auf regionaler Ebene festzustellen und Anregungen zur Schaffung von Angeboten zu machen.