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Wie setzt sich die Begutachtungskommission im Rahmen des Bestellung von Schulleitungen zusammen?

Eine Begutachtungskommission ist bei der Bildungsdirektion einzurichten. Der Begutachtungskommission gehören in Anlehnung an das Ausschreibungsgesetz als stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor oder eine von ihr oder ihm zu bestellende fachlich geeignete Vertretung,
  2. ein von der Bildungsdirektorin oder vom Bildungsdirektor zu bestellendes Schulaufsichtsorgan,
  3. ein vom zuständigen Fachausschuss zu entsendendes Mitglied und
  4. ein von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu entsendendes Mitglied.

Der Begutachtungskommission gehören als Mitglieder mit beratender Stimme an:

  1. eine Expertin oder ein Experte jener Einrichtung, die das Assessment durchführt (Personalberaterin oder Personalberater),
  2. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Eltern und der Schülerinnen oder Schüler aus dem Schulgemeinschaftsausschuss der betroffenen Schule und
  3. die zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte oder der zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte.

Im Pflichtschulbereich ist ebenfalls ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des zuständigen Schulerhalts (Schulerhalterverbandes) mit beratender Stimme verankert.