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Welche Kriterien müssen Bewerber/innen für eine Position als Schulleitung erfüllen?

Für die Auswahl als Schulleiterin bzw. Schulleiter kommen nur Bewerberinnen oder Bewerber in Betracht, die folgende gesetzliche Erfordernisse erfüllen:

  1. fachliche und pädagogische Eignung sowie mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Lehrperson an Schulen
  2. erfolgreiche Absolvierung des ersten Teils des Hochschullehrgangs NEU für Führungskräfte (20 ECTS) bzw. entsprechende Führungs- und Managementkompetenzen
  3. Darlegung der Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion an der jeweiligen Schule.

Ab 1.1. 2023 muss auch folgendes Kriterium erfüllt werden, um sich als Schulleitung bewerben zu können:

Eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen sowie den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben,“