Bestellungen erfolgen zunächst auf 5 Jahre befristet, danach bzw. bei positivem Verwendungsnachweis unbefristet. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Leitungsfunktion ist verpflichtet, binnen vier Jahren und sechs Monaten den Schulmanagementkurs – Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang erfolgreich zu absolvieren.