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Wo liegen die Vorteile in der Errichtung eines Schulclusters? (54 sek)

Seit 1.9.2018 ist der Zusammenschluss von zwei bis maximal acht Schulstandorten in geografisch benachbarter Lage zu einem Schulcluster möglich.

Der damit geschaffene gemeinsame pädagogische Rahmen für kleinere Schulstandorte ermöglicht beispielsweise eine gemeinsame Lehrfächerverteilung, die gemeinsame Entwicklung von Schwerpunktsetzungen, die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Projekte, den stärkenorientierten Einsatz von Lehrkräften und ein verbessertes Übergangsmanagement an den Nahtstellen der involvierten Schulen.

Durch frei werdende Einrechnungen kann ein Cluster in Folge administratives Unterstützungs­personal erhalten. Durch diese Umwandlungs- bzw. Einsatzmöglichkeit von Verwaltungs­personal kommen im Cluster mehr Ressourcen an, als dies bisher an den einzelnen Schulen der Fall ist.

Hier ein kompakter Überblick über die Vorteile von Schulclustern:

Die Hebung der Qualität des Unterrichts durch

    • den stärkengerechten, flexiblen Einsatz fachgeprüfter Lehrkräfte im Cluster.
    • die Entlastung des pädagogischen Personals von administrativen Aufgaben dank der Etablierung von Schulsekretariaten in Pflichtschulclustern.
    • die bessere standortübergreifende Organisation bzw. ein qualitätsvolleres Angebot im Ganztagesbereich.

Stärkere Professionalisierung des Schulmanagements und die Verknüpfung der regionalen Zusammenarbeit in und außerhalb der Schulstandorte eines Clusters durch

    • die Schaffung von pädagogischen und organisatorischen Einheiten, deren Größe geeignet ist, zur Professionalisierung der regionalen Schulentwicklung beizutragen.
    • bessere Unterstützung des Übergangs von SchülerInnen, insbesondere zwischen Primarstufe und Sekundarstufe 1 in Pflichtschulclustern.
    • die höhere Freistellung der Schulleitung eines Schulclusters im Vergleich zu den Schulleitungen von Kleinschulen und damit höhere Konzentration auf die Leitungstätigkeit.

Stärkere Nutzung der pädagogischen Ressourcen direkt im Unterricht durch

    • die gemeinsame Nutzung unterschiedlicher Funktionen (z.B. SchülerberaterInnen, LerndesignerInnen…) im Cluster.
    • die Zusammenführung von Kustodiaten (z.B. Schulbibliotheken) bei günstigen örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Schulzentrum (= 2 Schulen an einem Standort).