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Wer entscheidet über die Größe von Klassen und Gruppen? (54 sek)

Seit September 2018 können Klassen- und Gruppengrößen flexibel bestimmt und gestaltet werden und es darf zeitweise schulstufen- oder schulartenübergreifend unterrichtet werden. Dies ist eine große Änderung, wenn man bedenkt, dass der Unterricht bisher nur zeitweise in Klassen einer allgemeinen Schule gemeinsam mit Klassen einer Sonderschule geführt werden konnte.

Während bisher außerdem die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister durch Verordnung bestimmen konnte, bei welcher Mindestzahl von Anmeldungen bzw. Schüler/innen unter anderem ein alternativer Pflichtgegenstand oder Förderunterricht abzuhalten ist, kann dies nun die Schulleitung tun. Das betrifft folgende Bereiche:

  • Die Mindestanzahl von Anmeldungen zur Führung eines alternativen Pflichtgegenstands
  • Die Mindestanzahl von Anmeldungen zur Führung eines Freigegenstands/einer unverbindlichen Übung
  • Die Mindestanzahl von Schüler/innen zur Abhaltung von Förderunterricht
  • Die Bestimmung der Voraussetzungen unter welchen es zur Bildung von Schüler/innengruppen kommt
  • Die Bestimmung der Voraussetzungen unter welchen es in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen an Berufsschulen und PTS Schüler/innnengruppen im Hinblick auf Leistungsgruppen zur Bildung von Schüler/innengruppen kommt
  • Die Mindestanzahl von Schüler/innen zur Führung von Sprachstartgruppen und Sprachförderkursen.

Es können Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen einer oder mehrerer Schulen zur Erreichung der Mindestzahl zusammengefasst werden. Die Schulleitung ist bei ihrer Entscheidung betreffend die Schülerzahlen für Klassen oder Gruppen an keine Größen gebunden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen.