Was ändert sich durch flexible Unterrichtseinheiten? (1min 5sek)
Um Pädagoginnen und Pädagogen jene Freiräume zu ermöglichen, die sie zur Gestaltung des idealen Lernumfelds für ihre Schüler/innen benötigen, wurde im Bildungsreformgesetz 2017 der Bereich der Unterrichtsorganisation flexibler gestaltet.
Lehrerinnen und Lehrer hatten bisher nur begrenzt die Möglichkeit ihren Unterricht offen und innovativ zu gestalten, oder zumindest nur so weit, wie es das Korsett der 50-Minuten erlaubt.
Welche Veränderungen bringt das Autonomiepaket ?
Eines der Ziele des Autonomiepakets der Bildungsreform 2017 ist es, die 50-Minuten-Einheit zu öffnen und damit den Alltag in den Schulen flexibler gestaltbar zu gestalten sowie den Einzug moderner pädagogischer Konzepte uneingeschränkt zu ermöglichen. Folgende Ergänzungen wurden im §4 des Schulzeitgesetzes 1985 vorgenommen:
Das bedeutet, dass Schulleitungen sowohl eine Kürzung oder Verlängerung der Unterrichtsstunde festlegen können, wenn es aus pädagogischer oder organisatorischer Sicht Sinn macht. Die Zeit, die z.B. für ein Projekt zu einem bestimmten Thema benötigt wird, soll auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten je Unterrichtswoche für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen darf sich allerdings nicht erhöhen.
Die Öffnung der 50-Minuten-Einheit gilt für alle Schulen. Sie alle können von der freien Gestaltung profitieren. Die Unterrichtszeit kann durch die Gesetzesänderung endlich dem pädagogischen Konzept folgen und nicht umgekehrt.