Stundenblockungen – Was gilt es zu beachten? (58sek)
Durch die Bildungsreform 2017 wurde u.a. auch die Öffnung der 50-Minuten-Unterrichtsstunde ermöglicht, wodurch Lehrkräften eine gewisse Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Unterrichtsstruktur geboten wird. Ein Beispiel für diese Flexibilisierung ist der Einsatz von Stundenblockungen. Darunter ist das Zusammenfassen einzelner Unterrichtseinheiten desselben Pflichtgegenstandes in einem bestimmten Rhythmus (= Regelmäßigkeit), der über die einzelne Unterrichtswoche hinausgeht, zu verstehen. So kann beispielsweise ein im Lehrplan mit einer Wochenstunde vorgesehener Unterrichtsgegenstand vierzehntäglich als »Doppelstunde« zusammengefasst (geblockt) geführt werden. Das Zusammenfassen von Unterrichtsstunden innerhalb einer Woche (z. B. 2-Wochenstunden-Fach wird jede Woche als eine Unterrichtseinheit [»Doppelstunde«] à 100 Minuten geführt) stellt dagegen keine Blockung dar, da es an der wochenübergreifenden Komponente fehlt.
Stundenblockungen von zwei bis drei Einheiten können für Plan- und Freiarbeit sehr nützlich sein. Zudem kann flexibel auf die jeweilige Unterrichtssituation eingegangen werden. Inputphasen und organisatorische Klärungen können je nach Bedarf am Anfang oder am Ende der Einheit gehalten werden. Längere Arbeitsphasen können so ohne Unterbrechung durch die 50-Minuten-Glocke abgehalten werden. Umgekehrt kann ein Vier-Stunden-Fach beispielsweise zwei Mal in verkürzten 40-Minuten Einheiten und einmal in einer längeren 120-Minuten Einheit gehalten werden. Jedoch gilt: Je kleiner die geblockte Einheit ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Stunden einzelner Unterrichtsgegenstände ungleichmäßig entfallen.