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09. November 2021

Erlass mit geänderter Zeitschiene für QMS vom 3. November 2021

Mit der am 8.11.2021 verschickten Neufassung des Erlasses zum Qualitätsmanagementsystem für Schulen (QMS) vom 3. November 2021 GZ: 2021-0.752.306 wird der Erlass vom August 2021 ersetzt und eine etwas geänderte Zeitschiene für die Implementierung von QMS festgeschrieben:

  1. Die Frist zur Erarbeitung der Pädagogischen Leitvorstellungen wird auf Jänner 2023 verschoben.
  2. Ebenso wird die Frist für die Erarbeitung des Schulentwicklungsplans auf Jänner 2023 verschoben.

Auf qms.at finden Sie den Erlass unter den rechtlichen Grundlagen und bei den Downloads.
Hier der Link direkt: https://www.qms.at/images/Erlass_QMS_03-11-2021_GZ_2021-0.752.306.pdf